Arbeitgeberversicherung

 

Der Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen ist eine Versicherung für Sie als Arbeitgeber.
Das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) sieht folgende Regelungen vor:

  • Umlageverfahren U 1 (Krankheitsaufwendungen)
    Zur Teilnahme sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, wenn Sie nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen.
  • Umlageverfahren U 2 (Mutterschaftsleistungen)
    Die Umlagepflicht zur U2 besteht immer, unabhängig von der Anzahl Ihrer Arbeitnehmer, auch wenn Sie ausschließlich Männer beschäftigen.

Diese Umlageverfahren bieten wir Ihnen über unseren Servicepartner BKK Arbeitgeberversicherung an.

In allen Angelegenheiten zur Umlageversicherung wenden Sie sich bitte direkt an die BKK-Arbeitgeberversicherung. Sie stellt die Teilnahmeberechtigung fest, prüft die Anträge und nimmt die Erstattungen vor.

Sie haben Fragen? Unser Servicepartner berät Sie gern.

BKK Landesverband Mitte
Arbeitgeberversicherung
39069 Magdeburg

Hotline: 01801 255539
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Anschrift
BKK B. Braun Melsungen AG
Grüne Straße 1
34212 Melsungen

Kontakt
Servicenummer  0800 2272830
Telefax 05661 3072
info@bkk-bbraun.de
www.bkk-bbraun.de

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Montag - Freitag
07:00 - 17:00 Uhr