Arbeitgeberversicherung
Der Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen ist eine Versicherung für Sie als Arbeitgeber.
Das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) sieht folgende Regelungen vor:
- Umlageverfahren U 1 (Krankheitsaufwendungen)
Zur Teilnahme sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, wenn Sie nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen. - Umlageverfahren U 2 (Mutterschaftsleistungen)
Die Umlagepflicht zur U2 besteht immer, unabhängig von der Anzahl Ihrer Arbeitnehmer, auch wenn Sie ausschließlich Männer beschäftigen.
Diese Umlageverfahren bieten wir Ihnen über unseren Servicepartner BKK Arbeitgeberversicherung an.
In allen Angelegenheiten zur Umlageversicherung wenden Sie sich bitte direkt an die BKK-Arbeitgeberversicherung. Sie stellt die Teilnahmeberechtigung fest, prüft die Anträge und nimmt die Erstattungen vor.
Sie haben Fragen? Unser Servicepartner berät Sie gern.
BKK Landesverband Mitte
Arbeitgeberversicherung
39069 Magdeburg
Hotline: 01801 255539
E-Mail:
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