Gleitzonenrechner
Gleitzone
Beschäftigte mit einem Arbeitsentgelt in der so genannten Gleitzone (zwischen 400,01 Euro und 800 Euro) sind kranken-, renten-, pflege- und arbeitslosenversicherungspflichtig. Hierbei ist das regelmäßige Arbeitsentgelt maßgeblich. Sonderzahlungen, z. B. Weihnachtsgeld, werden bei der Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts mit berücksichtigt. Steht ein Arbeitnehmer in mehreren Beschäftigungsverhältnissen, so werden die erzielten Entgelte zusammengerechnet.
Bei Personen, die sich in der Berufsausbildung befinden, werden die Gleitzonenregelungen nicht angewandt.
Gleitzonenrechner
Hier können Sie die Beitragsberechnung in der Gleitzone vornehmen.
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