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Krankengeld

 

Sie sind aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig? Wir begleiten Sie von Anfang an. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach adäquaten Leistungserbringern, bieten Ihnen Krankengeld bei Verdienstausfall und unterstützen Sie bei der stufenweisen Wiedereingliederung.

Wer kann Krankengeld beziehen?

Sind Sie Arbeitnehmer? In der Regel zahlt Ihr Arbeitgeber für die Dauer von bis zu 6 Wochen Lohn oder Gehalt (Entgeltfortzahlung) weiter. Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung erhalten Sie von uns Krankengeld.

Auch Bezieher von Arbeitslosengeld I erhalten im Krankheitsfall nach 6 Wochen andauernder Arbeitsunfähigkeit Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.

Selbstständige haben ebenfalls die Möglichkeit, mit Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes den „gesetzlichen“ Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit zu wählen.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

  • Sie sind mit Anspruch auf Krankengeld versichert.
  • Ihr behandelnder Arzt hat bei Ihnen Arbeitsunfähigkeit festgestellt und Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt oder Sie befinden sich in stationärer Krankenhausbehandlung.

Wie hoch ist das Krankengeld?

Das Krankengeld beträgt 70 % des regelmäßigen beitragspflichtigen Bruttoentgelts und darf grundsätzlich 90 % des täglichen Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen.

Bei der Berechnung des Krankengeldes sind jedoch auch Einmalzahlungen wie z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, die in den vergangenen 12 Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit erzielt wurden, einzubeziehen. In diesen Fällen kann das Krankengeld sogar bis zu 100 % des täglichen Nettoarbeitsentgeltes betragen.

Die Mitgliedschaft bei unserer BKK ist in dieser Zeit beitragsfrei.

Wie lange habe ich Anspruch auf Krankengeld?

Grundsätzlich besteht Ihr Anspruch auf Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung.

Wegen derselben Krankheit kann Krankengeld jedoch für längstens 78 Wochen (= 546 Tage) innerhalb von 3 Jahren gewährt werden.

Was ist eine stufenweise Wiedereingliederung?

Sie waren länger krank und können noch keine volle Arbeitsleistung erbringen?

Mit der stufenweisen Wiedereingliederung erhalten Sie die Möglichkeit, nach längerer Krankheit langsam und schonend an Ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Ihr Übergang von der Krankheit hin zur vollen Berufstätigkeit soll so erleichtert werden. Während der Dauer der Wiedereingliederung besteht weiterhin Arbeitsunfähigkeit.

Um eine Wiedereingliederung durchführen zu können, sprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt, der Ihnen einen Wiedereingliederungsplan aufstellt. Stellen Sie bitte sicher, dass Ihr Arbeitgeber mit dieser Maßnahme einverstanden ist. Sobald alle Beteiligten sich verständigt haben, kann die Maßnahme beginnen.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gern.

Jürgen Ahrend

Krankengeldservice

René Heinemann

Krankengeldservice

Anschrift
BKK B. Braun Melsungen AG
Grüne Straße 1
34212 Melsungen

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