Krankenversicherungsschutz im Ausland - weltweit und kostenfrei
Als leistungsstarke BKK suchen wir immer neue Wege, um die Versorgungsqualität unserer Versicherten zu verbessern.
Profitieren Sie von unserem Zusatzangebot
Mit unserem Kooperationspartner, der Barmenia Krankenversicherung a. G., haben wir einen besonderen Service entwickelt. Für Sie - als unser Versicherter - besteht eine private Auslandskrankenversicherung mit weltweitem Versicherungsschutz - und zwar kostenlos!
Sie müssen nichts weiter unternehmen. Sie und Ihre bei uns versicherten Angehörigen erhalten bei allen Urlaubsreisen für die ersten sechs Wochen und bei berufsbedingten Auslandsreisen für die ersten zwei Wochen eine 100-prozentige Kostenerstattung bei akut medizinisch notwendiger Behandlung.
Die komplette Leistungsaufstellung finden Sie hier auf einen Blick
Merkblatt Auslandsversicherung
Versicherungsbedingungen
Wie werden die Kosten einer Auslandsbehandlung erstattet?
Damit Ihre Auslagen schnell und unkompliziert von der Barmenia erstattet werden, drucken Sie bitte den Leistungsauftrag aus. Reichen Sie den ausgefüllten Leistungsantrag zusammen mit allen Rechnungen und Unterlagen, die Sie bei der Auslandsbehandlung erhalten haben, bei uns ein. Wir bestätigen der Barmenia, dass Sie bei uns versichert sind, und leiten Ihre Unterlagen an die Barmenia weiter.
Was muss ich bei der Abrechnung meiner Belege beachten?
Die Barmenia benötigt die Rechnungsoriginale. Beteiligt sich ein anderer Kostenträger an den Aufwendungen, benötigt die Barmenia die Zweitschriften der Belege mit den Leistungsvermerken.
Arztrechnungen müssen enthalten:
- Name und Anschrift des Arztes
- Name und Geburtsdatum der behandelten Person
- Diagnosen oder Bezeichnung aller Krankheiten
- ärztliche Leistungen mit Behandlungsdaten
Rezepte und Arzneimittelrechnungen, Rechnungen für Heil- und Hilfsmittel müssen enthalten:
- Name der erkrankten Person
- verordnete Arzneien
- Preise
- Quittungsvermerke
Es ist jeweils die ärztliche Verordnung mit einzureichen.
Bei Zahnbehandlungen müssen die Belege die Bezeichnung der behandelten Zähne sowie Angaben über die daran vorgenommene Behandlung enthalten.
Für die Erstattung von Rückführungskosten ist eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit des Krankentransports und für die Erstattung von Überführungskosten bzw. Bestattungskosten eine amtliche Sterbeurkunde mit vorzulegen.
Bei notwendigem stationärem Aufenthalt stellt die Barmenia kurzfristig eine vorläufige Kostenübernahmeerklärung aus.
Die in ausländischer Währung entstandenen Kosten rechnet die Barmenia zum Kurs des Tages in Euro um, an dem die Belege usw. bei der Barmenia eingehen.
Sie haben Fragen zur kostenfreien BKK-Reisekrankenversicherung?
Das Team des BKK-Kundenservices der Barmenia freut sich auf Ihren Anruf.
| Montag bis Freitag | 7:00 bis 20:00 Uhr |
| Samstag | 9:00 bis 15:00 Uhr |
Service-Tel. 0202 438-3575
Service-Fax 0202 438-3001
E-Mail
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Gerne können Sie sich auch direkt an uns wenden.
Holger Paul
Leistungen Kunden (A – Go)
- Telefonnummer: 05661 71-1779
- Faxnummer: 05661 71-9461
- holger.paul@bkk-bbraun.de
Angela Möller
Leistungen Kunden (Gr – La)
- Telefonnummer: 05661 71-1412
- Faxnummer: 05661 71-9463
- angela.moeller@bkk-bbraun.de
Sascha Milic
Leistungen Kunden (Le - Schae)
- Telefonnummer: 05661 71-1413
- Faxnummer: 05661 71-9462
- sascha.milic@bkk-bbraun.de
Tina Weidemann
Leistungen Kunden (Schaf – Z)
- Telefonnummer: 05661 71-1610
- Faxnummer: 05661 71-9467
- tina.weidemann@bkk-bbraun.de
Valja Braun
Leistungen Kunden
- Telefonnummer: 05661 71-1798
- Faxnummer: 05661 71-1899
- valja.braun@bkk-bbraun.de