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Krankenversicherungsschutz im Ausland - weltweit und kostenfrei

 

Als leistungsstarke BKK suchen wir immer neue Wege, um die Versorgungsqualität unserer Versicherten zu verbessern.

Profitieren Sie von unserem Zusatzangebot

Mit unserem Kooperationspartner, der Barmenia Krankenversicherung a. G., haben wir einen besonderen Service entwickelt. Für Sie - als unser Versicherter - besteht eine private Auslandskrankenversicherung mit weltweitem Versicherungsschutz - und zwar kostenlos!

Sie müssen nichts weiter unternehmen. Sie und Ihre bei uns versicherten Angehörigen erhalten bei allen Urlaubsreisen für die ersten sechs Wochen und bei berufsbedingten Auslandsreisen für die ersten zwei Wochen eine 100-prozentige Kostenerstattung bei akut medizinisch notwendiger Behandlung.

Die komplette Leistungsaufstellung finden Sie hier auf einen Blick

Merkblatt Auslandsversicherung
Versicherungsbedingungen

Wie werden die Kosten einer Auslandsbehandlung erstattet?

Damit Ihre Auslagen schnell und unkompliziert von der Barmenia erstattet werden, drucken Sie bitte den Leistungsauftrag aus. Reichen Sie den ausgefüllten Leistungsantrag zusammen mit allen Rechnungen und Unterlagen, die Sie bei der Auslandsbehandlung erhalten haben, bei uns ein. Wir bestätigen der Barmenia, dass Sie bei uns versichert sind, und leiten Ihre Unterlagen an die Barmenia weiter.

Leistungsauftrag

Was muss ich bei der Abrechnung meiner Belege beachten?

Die Barmenia benötigt die Rechnungsoriginale. Beteiligt sich ein anderer Kostenträger an den Aufwendungen, benötigt die Barmenia die Zweitschriften der Belege mit den Leistungsvermerken.

Arztrechnungen müssen enthalten:

  • Name und Anschrift des Arztes
  • Name und Geburtsdatum der behandelten Person
  • Diagnosen oder Bezeichnung aller Krankheiten
  • ärztliche Leistungen mit Behandlungsdaten

Rezepte und Arzneimittelrechnungen, Rechnungen für Heil- und Hilfsmittel müssen enthalten:

  • Name der erkrankten Person
  • verordnete Arzneien
  • Preise
  • Quittungsvermerke

Es ist jeweils die ärztliche Verordnung mit einzureichen.

Bei Zahnbehandlungen müssen die Belege die Bezeichnung der behandelten Zähne sowie Angaben über die daran vorgenommene Behandlung enthalten.

Für die Erstattung von Rückführungskosten ist eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit des Krankentransports und für die Erstattung von Überführungskosten bzw. Bestattungskosten eine amtliche Sterbeurkunde mit vorzulegen.

Bei notwendigem stationärem Aufenthalt stellt die Barmenia kurzfristig eine vorläufige Kostenübernahmeerklärung aus.

Die in ausländischer Währung entstandenen Kosten rechnet die Barmenia zum Kurs des Tages in Euro um, an dem die Belege usw. bei der Barmenia eingehen.

Sie haben Fragen zur kostenfreien BKK-Reisekrankenversicherung?

Das Team des BKK-Kundenservices der Barmenia freut sich auf Ihren Anruf.

Montag bis Freitag 7:00 bis 20:00 Uhr
Samstag 9:00 bis 15:00 Uhr

Service-Tel.  0202 438-3575
Service-Fax  0202 438-3001
E-Mail   Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Gerne können Sie sich auch direkt an uns wenden.

Holger Paul

Leistungen Kunden (A – Go)

Angela Möller

Leistungen Kunden (Gr – La)

Sascha Milic

Leistungen Kunden (Le - Schae)

Tina Weidemann

Leistungen Kunden (Schaf – Z)

Valja Braun

Leistungen Kunden

Anschrift
BKK B. Braun Melsungen AG
Grüne Straße 1
34212 Melsungen

Kontakt
Servicenummer  0800 2272830
Telefax 05661 3072
info@bkk-bbraun.de
www.bkk-bbraun.de

Öffnungszeiten
Montag - Freitag
07:00 - 17:00 Uhr