Zusätzliche Betreuungsleistungen
Bei einer "eingeschränkten Alltagskompetenz" (z. B. durch eine Demenzerkrankung oder eine geistige Behinderung) besteht meistens ein deutlich erhöhter Pflege- bzw. Betreuungsbedarf.
Auch Personen, die nicht die Kriterien der Pflegestufe I erfüllen, können diese Leistungen erhalten, wenn die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK) eine solche "eingeschränkte Alltagskompetenz" bestätigen.
Sie erhalten folgende finanzielle Leistungen:
- 100 Euro monatlich als Grundbetrag bei einem auf Dauer bestehenden erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung
- 200 Euro monatlich als erhöhter Betrag bei einem im Vergleich zum Grundbetrag höheren Betreuungsaufwand
Der Betrag kann nur zweckgebunden durch Pflegeeinrichtungen für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen verwendet werden. Diese sind
- Tagespflege
- Nachtpflege
- zusätzliche Angebote von Pflegediensten zur Anleitung und Betreuung
- besondere Betreuungsangebote, z. B. Betreuungsgruppen für Alzheimer-Kranke
- die sogenannten niederschwelligen Betreuungsangebote, die z. B. von einem Pflegestützpunkt vermittelt werden
Hinweis: Die Bundesregierung prüft alle 3 Jahre erstmals im Jahr 2014 zum 1. Januar 2015 Höhe und Notwendigkeit einer Anpassung (Dynamisierung) dieser Leistung.
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Holger Paul
Leistungen Kunden (A – Go)
- Telefonnummer: 05661 71-1779
- Faxnummer: 05661 71-9461
- holger.paul@bkk-bbraun.de
Angela Möller
Leistungen Kunden (Gr – La)
- Telefonnummer: 05661 71-1412
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Sascha Milic
Leistungen Kunden (Le - Schae)
- Telefonnummer: 05661 71-1413
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Tina Weidemann
Leistungen Kunden (Schaf – Z)
- Telefonnummer: 05661 71-1610
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- tina.weidemann@bkk-bbraun.de
Valja Braun
Leistungen Kunden
- Telefonnummer: 05661 71-1798
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- valja.braun@bkk-bbraun.de