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Auslandsreise

 

Wir gehen mit Ihnen auf die Reise. Egal ob Sie innerhalb Deutschlands oder im europäischen Ausland Ihren Urlaub verbringen, Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen. Unser Krankenversicherungsschutz reicht bis ins Ausland.

Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)

Die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)

Bis auf wenige Ausnahmen (s. u.) benötigen Sie keine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) für Länder der Europäischen Union (EU), da diese durch die European Health Insurance Card (EHIC) ersetzt wurde. Die EHIC finden Sie auf der Rückseite Ihrer BKK-Karte.

 

In folgenden EU-Ländern wird die EHIC akzeptiert:

Belgien
Bulgarien
Dänemark
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Großbritannien/Nordirland
Irland
Italien

Kroatien
Lettland
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande
Österreich
Polen
Portugal

Rumänien
Schweden
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechien
Ungarn
Zypern (griechische Teil)

Darüber hinaus gilt die EHIC auch für den europäischen Wirtschaftsraum (EWR), das heißt für die Länder Island, Liechtenstein und Norwegen. Für die Schweiz werden die EU-Richtlinien entsprechend angewendet.

In diesen Ländern benötigen Sie eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein)

Für Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Tunesien und Türkei benötigen Sie weiterhin eine Anspruchsbescheinigung. Diese können Sie bei uns kostenfrei anfordern.

Krank im Ausland - was nun?

Sollten Sie eine akut medizinisch notwendige Behandlung in einem der genannten Länder benötigen, versuchen Sie zunächst, die kostenlose Behandlung durch den ausländischen Vertragsarzt oder die Vertragsklinik in Anspruch zu nehmen. Die Leistungen richten sich nach den Bestimmungen des Gastlandes und sind von Land zu Land unterschiedlich.

Da die Behandlung über die Versichertenkarte nicht immer reibungslos funktioniert, haben wir mit unserem Kooperationspartner, der Barmenia Krankenversicherung a. G., ein besonderes Angebot. Für Sie - als BKK-Versicherter - besteht eine private Auslandskrankenversicherung mit weltweitem Versicherungsschutz, und zwar kostenfrei!

Sie müssen nichts weiter unternehmen. Sie und Ihre mitversicherten Angehörigen erhalten bei allen Urlaubsreisen für die ersten sechs Wochen und bei berufsbedingten Auslandsreisen für die ersten zwei Wochen eine 100-prozentige Kostenerstattung. Dies gilt nur bei akut medizinisch notwendiger Behandlung. Mehr lesen

Versicherungsschutz bei schwerer Krankheit – kein Problem

Bei ungewöhnlich hohen Krankheitsrisiken, die in der Regel nicht von privaten Zusatzversicherungen abgedeckt werden (beispielsweise bei Dialysepatienten – Dialyse-Behandlungen, die während der Reise stattfinden müssen), übernehmen wir die anfallenden Behandlungskosten. Diese werden analog einer durchgeführten Behandlung in Deutschland erstattet.

Voraussetzung
Eine Kostenerstattung können wir Ihnen nur dann gewähren, wenn Sie dies vor Reiseantritt mit uns abgestimmt haben und Ihnen eine Kostenübernahmeerklärung vorliegt.

Gehören Sie zu diesem Personenkreis, beraten wir Sie gerne über die Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Sie fahren beruflich ins Ausland

Sollten Sie krank werden, übernimmt Ihr Arbeitgeber alle Kosten. Dies gilt auch für Ihre mitversicherten Familienangehörigen, die Sie auf der Dienstreise begleiten. Wir erstatten Ihrem Arbeitgeber die Kosten bis zur Höhe, wie sie in Deutschland abgerechnet werden.

Was Sie bei Arbeitsunfähigkeit beachten sollten

Werden Sie während Ihres Urlaubs plötzlich krank und ein Arzt bescheinigt Ihnen Ihre Arbeitsunfähigkeit, dann sollten Sie im eigenen Interesse folgende Punkte beachten:

  • Informieren Sie bitte Ihren Arbeitgeber und uns schnellstmöglich. Teilen Sie uns dabei bitte den Beginn und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie Ihre Urlaubsanschrift mit.
  • Lassen Sie sich von Ihrem ausländischen Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen und senden uns diese bitte umgehend zu.
  • Sollten Sie bei Ihrer Rückkehr nach Deutschland weiterhin arbeitsunfähig sein, suchen Sie bitte einen Arzt auf und informieren Sie Ihren Arbeitgeber und uns.

Ihr BKK-Team wünscht Ihnen eine gute Reise und gesunde Rückkehr.

Sie haben Fragen zu Ihrem Krankenversicherungsschutz im Ausland? Wir beraten Sie gern.

Holger Paul

Leistungen Kunden (A – Go)

Angela Möller

Leistungen Kunden (Gr – La)

Sascha Milic

Leistungen Kunden (Le - Schae)

Tina Weidemann

Leistungen Kunden (Schaf – Z)

Valja Braun

Leistungen Kunden

Anschrift
BKK B. Braun Melsungen AG
Grüne Straße 1
34212 Melsungen

Kontakt
Servicenummer  0800 2272830
Telefax 05661 3072
info@bkk-bbraun.de
www.bkk-bbraun.de

Öffnungszeiten
Montag - Freitag
07:00 - 17:00 Uhr