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Fahrkosten

 

Die Kosten einer medizinisch notwendigen Fahrt im Rettungs- oder Krankenwagen zur nächst erreichbaren Behandlungsstätte werden von uns übernommen. Darüber hinaus übernehmen wir die Fahrkosten, die im Zusammenhang mit einem stationären Krankenhausaufenthalt oder einer stationären Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme entstehen.

Zuzahlung

Der gesetzliche Eigenanteil in Höhe von 10 % der Kosten (mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro) je Fahrt muss jedoch selbst getragen werden.

Hinweise:
Kinder und Jugendlich unter 18 Jahren zahlen einen Eigenanteil zu den Fahrkosten.
Bei Fahrten zur medizinischen Rehabilitation fallen keine Eigenanteile an.

Fahrkosten zu ambulanten Behandlungen

Fahrkosten zu ambulanten Behandlungen dürfen wir grundsätzlich nicht übernehmen, es sei denn, es handelt sich um Fahrten im Rahmen von Dialysebehandlungen, Strahlen- und Chemotherapie.

Auch können wir die Fahrkosten zur ambulanten Behandlung übernehmen, sofern Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG", "Bi" oder "H" vorlegen können oder in die Pflegestufen II oder III eingestuft sind.

Bitte beantragen Sie bei uns vor der Fahrt zur ambulanten Behandlung die Kostenübernahme.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gern.

Holger Paul

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Sascha Milic

Leistungen Kunden (Le - Schae)

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Leistungen Kunden (Schaf – Z)

Valja Braun

Leistungen Kunden

Anschrift
BKK B. Braun Melsungen AG
Grüne Straße 1
34212 Melsungen

Kontakt
Servicenummer  0800 2272830
Telefax 05661 3072
info@bkk-bbraun.de
www.bkk-bbraun.de

Öffnungszeiten
Montag - Freitag
07:00 - 17:00 Uhr