Studenten
Entscheiden Sie nicht nur, an welcher Universität oder Fachhochschule Sie Ihr Studium absolvieren, sondern prüfen Sie auch das Angebot Ihrer künftigen Krankenkasse.
Wir bieten Ihnen günstige Konditionen für Studenten und wichtige Informationen zum Planen Ihrer Zukunft.
Kostenfreie Familienversicherung
Studentinnen und Studenten können sich unter folgenden Voraussetzungen kostenfrei über die Familienversicherung versichern, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden:
- Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn ein Elternteil Mitglied der BKK B. Braun Melsungen AG ist. Diese Altersgrenze verlängert sich um die Zeit von Wehr- oder Zivildienst.
- Zeitlich unbegrenzt, wenn Sie als Ehegatte eines BKK B. Braun-Mitgliedes versichert sind.
Krankenversicherung der Studenten (KVdS)
Wenn Sie das 25. Lebensjahr vollendet haben und bisher bei Ihren Eltern mitversichert waren, können Sie sich selbstverständlich weiterhin über die preisgünstige Krankenversicherung für Studenten bei uns versichern.
Der Beitrag der KVdS ist bundesweit einheitlich festgelegt und beträgt:
| Beitrag der KVdS | Betrag |
|---|---|
| monatliche Krankenversicherung | 64,77 Euro |
| monatliche Pflegeversicherung | 11,64 Euro (1,95 %) bzw. 13,13 Euro (2,2 % für Studenten ab dem 23. Lebensjahr ohne Kind) |
Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Beiträge ist der BAföG-Satz von monatlich 597 Euro (Berechnung: BAföG-Satz x Beitragssatz von 10,85 %).
Unser BKK-Tipp
BAföG- Empfänger können einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung bekommen (nähere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung).
Generell gilt die Versicherungspflicht als Student bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters und längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Danach können Sie sich selbstverständlich freiwillig bei uns weiter versichern.
Arbeiten während des Studiums
Für Ihre entgeltlichen Tätigkeiten brauchen Sie nur Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen keine Beiträge an, sofern die Beschäftigung
- auf höchstens zwei Monate befristet ist
- nicht mehr als 20 Stunden in der Woche in Anspruch nimmt
- ausschließlich auf die Semesterferien begrenzt ist
Hinweis
Sollte es sich bei der Tätigkeit um einen sogenannten Minijob (Verdienst bis maximal 400 Euro brutto monatlich) oder eine kurzfristige Beschäftigung (Befristung auf höchstens 2 Monate bezogen auf ein Kalenderjahr) handeln, besteht keine Sozialversicherungspflicht aufgrund der Tätigkeit.
Sondertarif für Examenskandidaten
Sie haben das Ende Ihres Studiums fest im Blick, doch kurz vorher endet ausgerechnet Ihre Krankenversicherung der Studenten (KVdS). Damit in dieser Situation nicht noch finanzieller Druck hinzukommt, bieten wir für Examenskandidaten eine „Übergangslösung". Mit dem Sondertarif für Examenskandidaten erleichtern wir Ihnen den Abschluss des Studiums.
Als eingeschriebener Student sind Sie direkt nach dem Ende der KVdS bis zur Abschlussprüfung, maximal jedoch für sechs weitere Monate, günstig versichert. Das heißt, nach Abschluss des 14. Fachsemesters oder nach Ablauf des Semesters, in dem Sie das 30. Lebensjahr vollenden (zeitliche Befristung der KVdS), gelten für Sie vorübergehend folgende Beitragssätze:
| maßgebliche Beitragssätze seit 01.01.2011 | |
|---|---|
| zur Krankenversicherung | 10,85 % |
| zur Pflegeversicherung | 1,95 % bzw. 2,2 % (für Studenten ab dem 23. Lebensjahr ohne Kind) |
Die Bemessungsgrundlage für den Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung beträgt mindestens 875,00 Euro (in 2012). Sofern höhere Einnahmen erzielt werden, gelten diese als Berechnungsgrundlage. Daraus ergibt sich der folgende monatliche (Mindest-)Beitrag für Examenskandidaten:
| unter 23 Jahre bzw. mit Kind | ab dem 23. Lebensjahr ohne Kind | |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 94,94 Euro | 94,94 Euro |
| Pflegeversicherung | 17,06 Euro | 19,25 Euro |
| Gesamtbeitrag | 112,00 Euro | 114,19 Euro |
Voraussetzungen für die genannte Beitragshöhe im Sondertarif sind:
- weiterhin Vorbereitung auf das geplante Studienziel (z. B. Examen)
- Ihre beitragspflichtigen Einnahmen übersteigen nicht 875,00 Euro im Monat
- Dauer: bis zur Abschlussprüfung, maximal jedoch sechs Monate nach Beendigung der KVdS
Top-Leistungen Ihrer BKK B. Braun zum günstigen Preis
Sie können selbstverständlich auch nach Beendigung Ihres Studiums bei uns versichert bleiben – und weiterhin von unseren umfangreichen Service- und Leistungsangebot profitieren.
Weitere Informationen finden Sie auch im aktuellen Studentenplaner, den Sie kostenlos bei uns anfordern können.
Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gern.
Sandra Keßler
Meldungen/Versicherungen
- Telefonnummer: 05661 71-1728
- Faxnummer: 05661 71-9479
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Tanja Merk
Meldungen/Versicherungen
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Klaus Voß
Versicherungen/Beiträge
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