Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Ehrlich währt am längsten
Gemeinsam handeln gegen Fehlverhalten im Gesundheitswesen: Unterstützen Sie uns im Kampf gegen Betrug und Korruption.
Die Möglichkeiten sich am Gesundheitssystem illegal zu bereichern sind vielseitig. Abrechnungen für nie erbrachte Leistungen, Herzklappen- und Zahnersatzskandal, Schwarzhandel mit Versichertenkarten: In den letzten Jahren hat die Diskussion über Korruption und Missbrauch im Gesundheitswesen zugenommen.
In welchem Ausmaß dadurch Schäden entstehen, ist allerdings nicht bekannt und kann bestenfalls geschätzt werden. Sicher ist aber, dass im Endeffekt Sie als Versicherter mit Ihren Beiträgen für die entstehenden finanziellen Folgen bezahlen.
Gemeinsam handeln gegen Fehlverhalten im Gesundheitswesen
In Ihrem Interesse und gemäß dem gesetzlichem Auftrag (§ 197a SGB V) haben wir eine Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen eingerichtet.
Unsere Aufgabe ist es, diejenigen zu identifizieren, die die Strukturen im Gesundheitswesen zu ihrem persönlichen Vorteil missbrauchen. Grauzonen müssen erkannt und die hierdurch entstehenden Möglichkeiten zur Manipulation abgeschafft werden. Wir als BKK B. Braun wollen, dass Leistungserbringer ordnungsgemäß entlohnt werden, denn die große Mehrheit handelt korrekt und ehrlich. Jedoch müssen diejenigen, die dies nicht tun, ausfindig gemacht werden.
Wie können Sie helfen?
Haben Sie einen konkreten Verdacht oder glaubhafte Hinweise auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen? Dann schildern Sie uns bitte den Sachverhalt so ausführlich wie möglich – zum Beispiel per Telefon oder über das Formular Korruptionsbekämpfung.
Wir gehen jedem nachvollziehbar begründeten Hinweis nach. Selbstverständlich garantieren wir Ihnen absolute Vertraulichkeit.
Sie können Ihren Hinweis auch anonym abgeben.
Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen jedoch, dass anonyme Hinweise oft viele Fragen offen lassen, deren Beantwortung für ein Weiterverfolgen des Hinweises und somit zur Aufklärung unerlässlich sind.
Wichtig: Nicht jede fehlerhafte Abrechnung bedeutet gleich Betrug oder Korruption. Voraussetzung ist die Absicht, durch Betrug persönliche Vermögensvorteile zu erzielen. Ein bloßes Versehen ist also keine strafbare Handlung.
Werden Sie aktiv. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Sie haben Fragen? Gern beraten wir Sie.
Beauftragter für Fehlverhalten im Gesundheitswesen: Thomas Berninger
Stellvertretende Beauftragte für Fehlverhalten im Gesundheitswesen: Andrea Adler
Thomas Berninger
Ausbildung, Datenschutz, Innenrevision
- Telefonnummer: 05661 71-1750
- Faxnummer: 05661 71-9472
- thomas.berninger@bkk-bbraun.de
Andrea Adler
Vertragsmanagement (Teamleitung)
- Telefonnummer: 05661 71-1341
- Faxnummer: 05661 71-9465
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