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Akupunktur

 

Akupunktur zählt zu den alternativen Heilmethoden. Viele Patienten nutzen sie, oft ergänzend zur klassischen Schulmedizin, um eine Linderung der Schmerzen zu erfahren oder sogar die Heilung von Krankheiten zu bewirken.

Wie wirkt Akupunktur?

Die Reizung von Akupunkturpunkten ist wohl die älteste und am weitesten verbreitete Heilmethode der Welt. Durch Einstiche mit Nadeln an genau festgelegten Punkten der Haut können Störungen im Körperinneren beseitigt oder gelindert werden.

Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit, die Akupunkturpunkte durch Wärme, Ultraschall, Laserstrahlen oder auch durch Druck mit dem Finger oder mit einem Stift (Akupressur) zu reizen.

Wann werden die Behandlungskosten übernommen?

Die Akupunktur war lange keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Wir haben uns jedoch an einem Modellvorhaben beteiligt, um die Wirksamkeit in breit angelegten Studien zu untersuchen. Die Ergebnisse dieser Studien belegen, dass die Akupunktur bei vielen Patienten mit chronischen Rücken- und Knieschmerzen besser wirkt als bisher übliche Therapieformen wie Arzneimittel oder Krankengymnastik.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat auf Basis der vorliegenden Studien entschieden, dass Sie bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder der Kniegelenke eine Akupunkturbehandlung direkt über Ihre Versichertenkarte in Anspruch nehmen können.

Voraussetzungen

  • Ihre Schmerzen bestehen seit mindestens 6 Monaten.
  • Die Behandlung wird von einem zugelassenen Arzt mit der Zusatzqualifikation "Akupunktur" durchgeführt.

Ihr Arzt kann bis zu 10 Sitzungen innerhalb eines Zeitraums von 6 Wochen über Ihre Krankenversichertenkarte direkt mit uns abrechnen. In Ausnahmefällen können wir bis zu 15 Sitzungen übernehmen. Eine erneute Behandlung kann frühestens 12 Monate nach Abschluss einer Akupunkturserie erfolgen.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gern.

Holger Paul

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