Familienversicherung
Als Versicherter der BKK B. Braun Melsungen AG können Sie Ihren Ehegatten (bzw. Lebenspartner nach dem LPartG) und Ihre Kinder kostenlos bei uns versichern, wenn sie:
- in Deutschland wohnen
- keinen eigenen Versicherungsschutz haben und das eigene Einkommen unter 365 Euro liegt
Bei geringfügiger Beschäftigung beträgt die Einkommensgrenze 400 Euro.
Bei Kindern ist das Alter entscheidend – sie sind kostenfrei mitversichert.
- bis zum 18. Lebensjahr
- bis zum 23. Lebensjahr, wenn sie nicht erwerbstätig sind
- bis zum 25. Lebensjahr, wenn Sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden
- über das 25. Lebensjahr hinaus um den Zeitraum, um den die Schul- oder Berufsausbildung durch Wehr- oder Zivildienst unterbrochen bzw. verzögert wurde
Über Sonderregelungen bei behinderten Kindern, bei Stief- und Pflegekindern oder Enkelkindern informieren wir Sie gerne im persönlichen Gespräch.
Antrag auf Familienversicherung
Hier können Sie Ihren Antrag auf Familienversicherung andrucken. Bitte tragen Sie Ihre Familienmitglieder, die beitragsfrei in die Familienversicherung aufgenommen werden sollen, ein und senden uns den Antrag unterschrieben zu. Legen Sie bei Heirat oder Geburt eines Kindes die Kopien der entsprechenden Urkunden bei.
Was geschieht nach der Familienversicherung?
Bei Erreichen der Altersgrenze eines Kindes oder Ehescheidung endet die Familienversicherung. In diesem Fall kann sich der bisher familienversicherte Angehörige innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden freiwillig selbst versichern. Zu günstigen Bedingungen kann der umfassende Versicherungsschutz bei uns fortgesetzt werden.
Wer bisher familienversichert war und eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt, kann sofort nach dem Ende der Familienversicherung Mitglied der BKK B. Braun Melsungen AG werden. Dies gilt unabhängig davon, in welchem Betrieb Sie Ihre Beschäftigung beginnen. Ihr Versicherungsschutz bei uns kann „nahtlos“ fortgeführt werden.
Der Klick zur Beitrittserklärung
Hier können Sie Ihren Aufnahmeantrag andrucken und ausfüllen. Den von Ihnen unterschriebenen Antrag reichen Sie uns bitte ein oder senden uns diesen per Post zu. Sofort nach Eingang erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.
Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gern.
Sandra Keßler
Meldungen/Versicherungen
- Telefonnummer: 05661 71-1728
- Faxnummer: 05661 71-9479
- sandra.kessler@bkk-bbraun.de
Tanja Merk
Meldungen/Versicherungen
- Telefonnummer: 05661 71-1728
- Faxnummer: 05661 71-9479
- tanja.merk@bkk-bbraun.de
Carina Kühlborn
Meldungen/Versicherungen
- Telefonnummer: 05661 71-1891
- Faxnummer: 05661 71-9469
- carina.kuehlborn@bkk-bbraun.de